Finanzielle Lage der Ortsgemeinde
Wie regelmäßige Leser des Blättchens wissen, steht es aktuell um die Finanzen der Ortsgemeinde nicht so gut. Laut Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung ist die Gemeinde unverschuldet in dieser Situation. Der Haushaltsplan, sowie der Jahresabschluss jeden Jahres werden auf der VG für jedermann zur Einsicht ausgelegt.
Im Gemeinderat wird im Rahmen einer öffentlichen Sitzung über den Haushaltdiskutiert und abgestimmt. Für dieses Jahr konnten wir aufgrund von Sparmaßnahmen eine Erhöhung von Grund-und Gewerbesteuer abwenden. Alle Investitionen für 2025 wurden verschoben. Ideen und Innovationen in die Zukunft brauchten wir für dieses Jahr nicht anzugehen.
Aber warum ist das so?
Wir haben glücklicherweise Gewerbebetriebe unterschiedlicher Größe mit insgesamt fast so vielen Mitarbeitern wie Einwohner in Densborn. Die Betriebe zahlen Gewerbesteuer mit einem Hebesatz von 405% an die Ortsgemeinde. Von diesem Betrag sind allerdings Umlagen an Verbandsgemeinde, Kreis und Land abzuführen. Letztendlich verbleiben von der Gewerbesteuer keine 10% in der Ortsgemeinde.
Auf die Grundsteuern A und B werden ebenfalls Umlagen erhoben, dort ist es ähnlich.
Ist jetzt eine Steuerrückerstattung aus vorangegangenen Jahren fällig, so muss die Gemeinde diesen Betrag komplett allein stemmen. Alle Rückerstattungen sind sofort fällig, also in dem Kalenderjahr, in dem sie eingefordert werden. Übertreffen die Steuereinnahmen eines Jahres die Rückerstattung, werden die Umlagen von dem geminderten Betrag (Differenz) fällig. Je nach Höhe der verbleibenden Einnahmen muss die Gemeinde hier schon zur Deckung des Haushaltes einen Kreditbei der VG-Kasse aufnehmen.
Müssen wir mehr rückerstatten als wir Einnahmen erhalten, sind wir gezwungen einen Kassenkredit aufzunehmen, um den Forderungen der Finanzverwaltung Folge leisten zu können. Zur Aufrechterhaltung des Haushaltes ist dies ebenfalls notwendig.
An den Krediten beteiligen sich weder VG noch Kreis.
Hier passen Kommunalabgabengesetz und Steuergesetzgebung nichtaufeinander, ist aber so.
Die Darstellung ist etwas vereinfacht, in Wahrheit ist das Ganze viel komplexer. Zudem erheben wir noch Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer, erhalten u.a. Anteile an Lohn-und Einkommensteuer, welche nicht umlagefähig sind. Die Finanzierung der Ortsgemeinden, die keine Windkraft, Steinbrüche oder große PV-Freiflächenanlagen auf ihren Gemarkungen haben, ist bei weitem nicht ausreichend.
Hier kann von kommunaler Selbstverwaltung keine Rede sein.
Fazit:
Wir als Gemeinde halten einige Dienstleistungen vor wie: Kindergarten, Gemeindearbeiter, Straßenbeleuchtung, Gemeindesäle, Grillhütte, Sportplatz, Friedhof, Winterdienst, um nur einige aufzuzählen. Alle diese Leistungen müssen finanziert werden. Nur beim Kindergarten erhalten wir Zuschüsse für z.B. Personal, es verbleibt immer noch ein gewisser Teil, den wir aus unserem Haushalt bestreiten müssen.
Diese Info soll als Hinweis dienen. Das Thema Haushalt/Finanzen ist sehr vielschichtigund teils fremdbestimmt. Wir, die Gemeinderatsmitglieder, beschäftigen uns aktuell intensiv mit dem Haushalt 2026 und arbeiten an einer vernünftigen Lösung, wenn möglich ohne Steuererhöhung.
Jürgen Clemens, Ortsbürgermeister